Q. Dürfen Aufträge in Unteraufträge unterteilt werden?
Ja, es steht den auftragnehmenden Firmen frei Aufträge in Unteraufträge aufzusplitten. Wenn beispielsweise die abzusuchenden Flächen räumlich voneinander getrennt liegen und die einzelnen Flächen ausgewiesen werden sollen, so kann für jede Teilfläche ein Unterauftrag in KMRPAS erstellt werden. Für die Abrechnung muss dann aber noch ein Abschlussprotokoll für alle Teilflächen erstellt werden.