AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ARGE KMRPAS.
Stand: April 2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von ARGE KMRPAS
1. Allgemeines
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin. Unserem Versand an Endverbraucher liegen die gesetzlichen Regelungen des BGB in Verbindung mit dem Fernabsatzgesetzes zu Grunde.
2.Geltung
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse der ARGE KMRPAS. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen ausschließlich diese ABG zu Grunde. Den AGB unserer Kunden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und diese haben keine Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ARGE KMRPAS.
3. Angebote, Vertragsschluss, Form, Widerruf
3.1 Die Angebote der ARGE KMRPAS sind freibleibend, es sein denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache angenommen. Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen sind unverbindlich und jederzeit widerruflich, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart.
3.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen der Schriftform.
3.3 Im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Fall von Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, nimmt ARGE KMRPAS die Bestellungen des Käufers zu den jeweils geltenden Bedingungen der Internetseite an. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Internetseite ist ARGE KMRPAS zum Rücktritt berechtigt.
3.4 Bei Fernabsatzverträgen kann der Käufer schriftlich oder per E-Mail oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen mit Ausnahme der unter Ziff. 2.5 genannten Fälle den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als € 40,00 beträgt, erstattet ARGE KMRPAS die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ARGE KMRPAS eine durch Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung einbehalten kann.
3.5 Ein Widerrufsrecht gemäß Ziff. 2.4 erlischt bei Software auf versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden und bei Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software auf versiegelten Datenträgern und anderen Produktteilen (z.B. Hardware) zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern gespeicherte Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der Entsiegelung der Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket (Bundle) nicht teilbar. Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gemäß Ziff.6 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben unberührt.
4. Preisgestaltung
4.1 Alle im Onlineshop von ARGE KMRPAS angegebenen Preise sind Bruttopreise (Preise einschließlich Mehrwertsteuer). Alle anderen Preisangaben der ARGE KMRPAS, dies gilt insbesondere für Angebote, sind Nettopreise. Die Preise beinhalten grundsätzlich keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet. Bei Fernabsatzverträgen wird bei der Bestellung ein Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen.
4.2 Auf Wunsch und Rechnung des Käufers wird die Ware beim Käufer installiert.
4.3 Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der Ware auf seine Kosten für den Betrieb der Ware geeignete Räume mit den notwendigen technischen Einrichtungen (Stromanschlüsse, Verkabelungen für Datenübertragung etc.), die auch von ihm in Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.
4.4 Ebenso ist die erforderliche Organisation Sache des Käufers, insbesondere das hierfür notwendige Personal bereitzuhalten.
5. Liefergegenstand und Teilleistungen
5.1 Die Lieferpflicht der ARGE KMRPAS und alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Änderungen des Liefergegenstandes gelten als genehmigt, soweit die technische Funktion nicht beeinträchtigt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist. Insofern behält sich die ARGE KMRPAS die Änderung des Liefergegenstandes zu jeder Zeit vor. Dem Kunden zumutbare Teilleistungen, insbesondere Teillieferungen gelten als vereinbart.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist, oder bei Abholung durch den Käufer mit der Bereitstellung der Ware. Dies gilt auch, wenn ARGE KMRPAS die Transportkosten trägt.
5.3 Evtl. genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.4 Liefert ARGE KMRPAS nicht bis zum vereinbarten Termin, kann der Käufer nach Ablauf von einer Woche ARGE KMRPAS eine angemessene Nachfrist (von mindestens 3 Wochen) setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Kauf zurücktrete.
5.5 Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien ARGE KMRPAS für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung die Dauer von 2 Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der ARGE KMRPAS ist ARGE KMRPAS nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist ARGE KMRPAS berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung deren Eigenbedarfs zu verteilen.
6. Zahlungen, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kaufpreis wird sofort ohne Abzug mit der Bestellung netto Kasse zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nicht angenommen.
6.2 Alle Preise für Endverbraucher gelten ab VerkaufstelleTrachenbergring 93, 12249 Berlin inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen gelten die genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Verpackungs- Versand- bzw. Transportkosten.
Bei Versand an Endverbraucher entsprechen den Bedingungen der Fernabsatzgesetzes wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Versandkostenpauschale von 5,- € erhoben. Wird vereinbart, dass die Leistung innerhalb von 4 Monaten erbracht werden soll, so ist die ARGE KMRPAS innerhalb dieser Frist an die vereinbarten Preise gebunden. Bei Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die sich aus einer Erhöhung der Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten ergeben, sind wir zu einer angemessenen Anpassung berechtigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4 %, kann der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung gegenüber ARGE KMRPAS vom Vertrag zurücktreten. Ein etwaiges Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur dann zu , wenn seine Ansprüche unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gemäß § 286 Abs. 3 BGB tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug ein , gem. §288 Abs. 1 BGB ist der Rechnungsbetrag ab Verzugseintritt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Diskontsatz - Überleitungsgesetzes zu verzinsen.
6.3 Zahlungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird oder einem der Konten der ARGE KMRPAS vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungen des Käufers werden gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht.
6.4 Bei Fristüberschreitung des Käufers ist dieser auch ohne Mahnung verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ARGE KMRPAS vorbehalten.
6.5 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
7. Gewährleistung (Sachmangelfreiheit)
7.1 ARGE KMRPAS übernimmt bei neu hergestellten Waren die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern bei einzelnen Produkten nichts anderes vereinbart wurde, 2 Jahre nach Ablieferung.
7.3 Sollten Garantiezusagen von Herstellern über die gesetzlichen Garantien hinaus gegeben werden, so werden diese Zusagen nur in Vertretung der Hersteller erfüllt.
7.4 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Käufers auf eine kostenlose Nachbesserung oder Nachlieferung der schadhaften Teile. Wenn die Nacherfüllung durch ARGE KMRPAS fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 10 (Haftung) bleiben hiervon unberührt.
7.5 Bei Softwarefehlern wird ARGE KMRPAS den Fehler, soweit ARGE KMRPAS dazu in der Lage ist, durch Lieferung einer anderen Softwareversion oder durch Hinweise zur Umgehung des Fehlers beseitigen.
7.6 Defekte Teile sind in der Originalverpackung mit einer komplett ausgefüllten Störungsmeldung frei Haus, ausgenommen Rücksendungen gemäß Ziff. 2.5, an ARGE KMRPAS zu senden. Eventuelle Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der ARGE KMRPAS.
7.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von ARGE KMRPAS beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an der Ware vornehmen, oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird.
7.8 Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Unfälle, normalen Verschleiß, Naturkatastrophen, Transportschäden, Beta-, Experimental-, Vorabversionen, Prototypen, den Aufstellungsvorschriften oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers oder seines Personals zurückzuführen sind.
7.9 Stellt sich der Mangel als Handhabungs-, Bedienungs- oder Eingabefehler heraus, oder wurden Sicherungsmaßnahmen nicht beachtet, zahlt der Käufer ARGE KMRPAS für Inanspruchnahme den Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz von derzeit ca. 95,00 €/Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen ARGE KMRPAS nicht zu. Eine Mangelrüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.
7.10 Offensichtliche Mängel an der gelieferten Sache sind, sofern es sich nicht um erkennbare Transportschäden handelt, innerhalb von 3 Arbeitstagen der ARGE KMRPAS GmbH anzuzeigen.
Gewährleistungsansprüche von Endverbrauchern verjähren nach einem Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung /Abnahme/Bereitstellung ,jeweils was eher eintritt, der Ware.
Für andere Abnehmer gilt die verkürzte Sachmängelfreiheit von einem Jahr, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde wegen eines Mangels nur Ansprüche geltend machen, wenn der ARGE KMRPAS den Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat.
Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, da die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Sofern es dem Kunden zumutbar ist sind wir zur mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Stellt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung fehl, so hat der Kunde einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Keine Gewährleistungsansprüche entstehen wenn Mängel auf unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch an der gelieferten Sache auftreten. Ist der Liefergegenstand aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt worden, und ist der Mangel auf diese Vorgaben zurück zu führen, entfällt ebenfalls jeder Gewährleistungsanspruch; dies gilt auch für Mängel, die durch unsachgemäße Be- oder Verarbeitung, Unsachgemäßen Einbau oder durch Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen aufgetreten sind. Bei Rückgabe der gelieferten Sache ist der Liefergegenstand vollständig, insbesondere mit Zubehör und vollständiger Originalverpackung zurückzugeben , ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung. Die Anzeige eines Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung möglich.
Nicht gewährleistungsfähig sind Schäden äußerlicher Art an versiegelten Waren wie z.B. Toner, Tintenpatronen, CD Rohlingen, Disketten, Magnetbänder etc..
7.11. Sonstige Schadenersatzansprüche
Eine weitergehende Haftung über unmittelbar im oder am Liefergegenstand entstandenen Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration in andere technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Liefergegenstand entstanden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 adsett behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor das Eigentum an der Ware vor. Bei Kaufleuten behalten wir uns Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dieser Geschäftsbeziehung vor.
8.2 Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer nicht gestattet. Es gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte tritt der Käufer Hilfsweise bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen sind, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Im Falle berechtigter Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. Im Falle der berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns, nicht selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Eine berechtigte Weiterveräußerung ist nur gegeben, wenn es zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden gehört an Dritte zu verkaufen und dies der ARGE KMRPAS vor Kaufabschluss schriftlich mitgeteilt wurde. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand oder Rechten daran hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen zuzuleiten. Bei der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes : Ist der Kunde Endverbraucher so gelten die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. In allen anderen Fällen können wir über die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös der Verwertung wird abzüglich entstandener Kosten und Zinsen auf offene Forderungen angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt bei Dritten einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der entstandenen Kosten und Zinsen von der fälligen Forderung. Uns überlassene Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden heraus gegeben, wenn sie einen Wert von mehr als 20% über die offenen Forderungen haben, für die Sicherheit gegeben wurde.
9. Haftung
9.1 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers wegen fahrlässiger Verletzung von Pflichten durch ARGE KMRPAS, der leitenden Angestellten der ARGE KMRPAS oder andere Erfüllungsgehilfen sind, mit Ausnahme der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ausgeschlossen.
9.2 Für mittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet ARGE KMRPAS dem Käufer gegenüber nur bei groben eigenem Verschulden oder grobem Verschulden von leitenden Angestellten.
9.3 Für nicht vorhersehbare vertragsuntypische Schäden ist die Haftung der Höhe nach auf den doppelten Warenwert beschränkt.
9.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
9.5 Der Käufer hat vor dem Einsatz neuer Software bzw. Hardwarekonfigurationen seinen Datenbestand entsprechend zu sichern. Für Mangelfolgeschäden an Daten, die durch eine nicht ausreichende Sicherung des Datenbestands eingetreten sind, haftet ARGE KMRPAS nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Software
10.1 Für die Überlassung der Software an den Käufer wird ein gesonderter Lizenzvertrag zwischen dem Softwarehersteller und dem Käufer abgeschlossen. ARGE KMRPAS liefert nur unter der Bedingung, dass der Käufer die rechtswirksamen Lizenzbedingungen des Herstellers rechtsverbindlich anerkennt.
10.2 Für die Überlassung ohne besondere Verträge gelten folgende Bedingungen: Der Softwarehersteller hat das alleinige Eigentum und ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrecht an den von ihm entwickelten Programmen.
10.3 Der Käufer erhält eine nicht ausschließliche und für die Dauer der Benutzung der Ware befristete Lizenz zur einfachen Nutzung der Programme.
10.4 Der Käufer verpflichtet sich, diese geheim zu halten, Dritten nicht zu überlassen oder zugänglich zu machen und das geistige Eigentum der ARGE KMRPAS oder ihrer Unterlieferanten daran zu wahren. Die Verwendung auf anderen Maschinen oder Geräten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzinhabers.
10.5 Bei Veräußerung von Standardsoftware an Dritte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag auf diesen über. Eine Veräußerung von Individualsoftware, d.h. Software, die durch ARGE KMRPAS im Auftrage eines Kunden, oder durch ARGE KMRPAS selbst, erstellt wurde, gilt dies nicht: die Veräußerung oder auch die Überlassung einer durch ARGE KMRPAS erstellten Software an Dritte ist nicht zulässig. Individuelle Vereinbarungen, die von dieser Bedingung abweichen, sind in allen Fällen mit ARGE KMRPAS zu verhandeln und bedürfen in allen Fällen der Schriftform.
10.6 Bei ständiger Außerbetriebsetzung der Ware oder deren Überlassung an Dritte hat der Käufer die Programme und evtl. hergestellte Kopien zu löschen oder zu vernichten.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 ARGE KMRPAS übernimmt keine Haftung dafür, dass Handelswaren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. …
11.2 Der Käufer ist verpflichtet, ARGE KMRPAS unverzüglich Mitteilung zu machen, falls er auf eine Verletzung von Schutzrechten hingewiesen wird.
11.3 Sind Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer ARGE KMRPAS von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
12.Verzug und Schadenersatz
Stellt der Kunde von ihm zu beschaffende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Im Verzugsfall haben wir die Wahl Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen oder in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen. Gegenüber Endverbrauchern sind bei auf leichter Fährlässigkeit beruhendem Verzug Schadenersatzforderungen wegen dieser Verzögerung oder nachträglicher Unmöglichkeit der Höhe nach auf den 3 -fachen Wert der Lieferung oder Leistung beschränkt. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt. Für Kaufverträge mit Soll- ,Hilfs- oder Vollkaufleuten sowie Körperschaften sind Schadenersatzleistungen aus Fehl-, Nicht - oder verspäteter Lieferung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Kaufverträge mit Weiterverarbeitern oder Wiederverkäufern. Hilfsweise gilt als vereinbart : verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluss angemessener Verträge durch unsere Zulieferanten, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung, z.B. durch höhere Gewalt oder durch Erklärung von "Force Majeure" sind wir berechtigt, innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Vertrag zurück zu treten.
13. Gefahrübergang
Mit Lieferung / Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zu fälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Es steht dem Berechtigten frei, mit dem Frachtführer abzurechnen. Dies gilt auch wenn wir die Frachtkosten übernehmen und/oder den Versand selber veranlassen. Verzögert sich der Versand bereitgestellter oder versandbereiter Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat so geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware dem Kunden in unseren Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Abholung bereit gestellt. Transportschäden müssen dem Versender und dem Frachtführer unverzüglich nach Erhalt der Ware /Sendung Angezeigt werden.
14. Schadenersatz wegen Nichtabnahme
Stehen uns wegen Nichtabnahme durch den Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so gilt ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme als vereinbart. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden einen geringeren Schaden nachzuweisen.
15. Rücktritt vom Kaufvertrag
Nach den Bestimmungen der Fernabsatzgesetzes räumen wir Endverbrauchern ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs beim Empfänger, bei Teillieferungen mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren ,die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Bestellungen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ,sofern die gelieferten Dateiträger vom Verbraucher/ Empfänger entsiegelt worden sind. Eine Rückgabe ist nur möglich unter Rücksendung der Ware im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung. Nach den Regelungen des Fernabsatzgesetzes trägt der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung. Als Nachnahme zurückgesandte Waren können leider nicht angenommen werden. Insoweit die Ware und die Verpackung in einem weiter verkaufsfähigen Zustand sind, erhält der Kunde den Kaufpreis, soweit dieser bereits entrichtet ist, abzüglich der Frachtkosten.
16.Datensicherung
Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten auf einen externen Datenträger verpflichtet. Insbesondere gilt dies im Falle einer Reklamation und einer daraus notwendigen Reparatur. Ansprüche aus Datenverlust sind ausgeschlossen.
17. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiter verarbeitet werden. Er erklärt sich mit der Nutzung dieser Daten zu weiterer Information und Kundenbetreuung, einschließlich der Weitergabe an Dritte, einverstanden. Wünscht er dieses nicht, wird die Nutzung seiner Daten unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung eingestellt.
18. Verletzung von Urheberrechte und gewerblichen Rechten Dritter
Wird der Kunde als Endverbraucher wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung der gelieferten Sache in Anspruch genommen, so hat er die ARGE KMRPAS unverzüglich zu informieren. Ist die gelieferte Sache mit Rechten Dritter ,die gegen den Kunden geltend gemacht werden können ( Rechtsmangel) behaftet, so ist die ARGE KMRPAS berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, den Rechtsmangel innerhalb einer angemessenen Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung sind nach Maßgabe von Punkt 6 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des vom Vertrag. Im Vorgenannten verzichten gewerbliche Kunden auf Rückgriff oder Inanspruchnahme der ARGE KMRPAS für Folgen aus solchen Rechtsmängeln, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet einzig das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Endverbraucher gilt als Gerichtsstand, soweit dieses zulässig ist, der Geschäftssitz von ARGE KMRPAS als vereinbart. Ist dieses nicht wirksam gilt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
20. Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Klausel dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen, treten solche, die den wirtschaftlich gewollten Sinn entsprechen.
21. Teilunwirksamkeit
Sollten Teile dieser Bestimmungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann den Kaufvertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit wie möglich erreicht wird.
22. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23. Datenschutz und Exportkontrolle
23.1 Technische Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung werden von ARGE KMRPAS in EDV-Anlagen gespeichert. ARGE KMRPAS wird Daten und vertrauliche Informationen des Käufers nach § 5 BDSG geheim halten.
23.2 Die Waren unterliegen meist den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Ausfuhr in ein anderes Land ist daher genehmigungspflichtig. Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und verpflichtet sich, vor dem Re-Export in jedem Einzelfall eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
ARGE KMRPAS
Berlin, April 2005.